Es existiert allerdings kein Automatismus, wonach sinnvolle Projekterweiterungen automatisch als genehmigt gelten. Darauf machte das AWA die Beschwerdeführerin in seiner Zusicherung vom 4. Mai 2018 ausdrücklich aufmerksam, indem es darauf hinwies, dass Projektänderungen und Mehrkosten dem AWA rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen seien. Entsprechend dem in Erwägung 2b Gesagten setzt ein Beitrag aus dem Wasserfonds auch bei fachlich sinnvollen Projekten bzw. Projekterweiterungen ein rechtzeitig eingereichtes Beitragsgesuch voraus.