Entsprechend hätte der Aufwand für die Erschliessungsplanung A.________ in der Schlussabrechnung für die am 28. Juli 2021 genehmigte GWP ebenfalls ausgeklammert bleiben sollen. Das AWA hat in der Schlussabrechnung die entsprechenden Korrekturen vorgenommen, indem es die Beträge, die der Erschliessungsplanung für das Gebiet A.________ zugewiesen werden, bei der Berechnung der beitragsfähigen Kosten unberücksichtigt liess.8