b) Die Beschwerdeführerin legt eingehend dar, dass der Einbezug des Erschliessungskonzepts A.________ in die GWP angesichts der durch den Klimawandel verursachten Herausforderungen sinnvoll sei. Die Voraussetzungen für Beiträge aus dem Wasserfonds sind in Art. 5 und 5a WVG geregelt. Danach werden u.a. Beiträge an Generelle Wasserversorgungsplanungen ausgerichtet (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WVG, Art. 5a Abs. 2 Bst. a WVG). Der Nachweis der Zweckmässigkeit solcher Planungsarbeiten genügt nicht, um einen Beitragsanspruch auszulösen. In formeller Hinsicht wird verlangt, dass rechtzeitig ein Beitragsgesuch eingereicht wird (Art. 5 Abs. 4 WVG).