2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 14. September 2022 (Datum der Postaufgabe) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung des AWA vom 15. August 2022 und die Rückweisung der Sache an das AWA zur Neubeurteilung. Das Erschliessungskonzept A.________ sei im Sinne einer GWP- Erweiterung in die GWP-Planung aufzunehmen und als subventionsberechtigt anzuerkennen. Eventuell sei der Beschwerdeführerin die Möglichkeit zu gewähren, ein nachträgliches, separates Beitragsgesuch für das Erschliessungskonzept A.________ beim AWA einzureichen.