Die Beschwerdeführerin verlangte den Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Mit Verfügung vom 15. August 2022 bezifferte das AWA die beitragsberechtigten Kosten auf CHF 28'957.40. Es setzte den definitiven Beitragssatz auf 50 % fest und verfügte die Auszahlung eines Beitrags aus dem Wasserfonds von CHF 14'478.70 an die Beschwerdeführerin.