Das AWA hielt mit E-Mail vom 7. Juni 2022 fest, die Schlussabrechnung weise erheblich höhere Ingenieurkosten als die vorgesehenen CHF 30'000.– aus. Die Mehrkosten entstünden durch das Erschliessungskonzept A.________, welches vom Beitragsgesuch vom 19. Januar 2018 nicht umfasst gewesen sei. An dieses würden daher keine Beiträge ausbezahlt. Die Abrechnung sei entsprechend korrigiert worden. Als beitragsberechtigt würden Kosten im Umfang von CHF 28'957.40 anerkannt.