Mit Schreiben vom 29. Dezember 2021 reichte die Beschwerdeführerin dem AWA die Schlussabrechnung ein. Darin wies sie für die Leistungen des beauftragten Ingenieurunternehmens Kosten von gesamthaft CHF 53'512.20 aus. Die Beschwerdeführerin bezog sich auf das Schreiben des AWA vom 4. Mai 2018 und bat um Genehmigung der Schlussabrechnung.