Die Auszahlung werde nach Massgabe der vorhandenen Fondsmittel aufgrund der geprüften Schlussabrechnung sowie gemäss der Prioritätenliste für die Bearbeitung eingegangener Beitragsgesuche erfolgen. Das AWA bat die Beschwerdeführerin, ihm Projektänderungen während der Ausführung sowie Mehrkosten rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen und das AWA über den Stand der Planung auf dem Laufenden zu halten. Die GWP solle dem AWA vor der definitiven Genehmigung zur Vorprüfung unterbreitet werden. Das von der Beschwerdeführerin beauftragte Ingenieurbüro reichte dem AWA die überarbeitete GWP zur Vorprüfung ein. Das AWA verlangte einige inhaltliche Anpassungen und Ergänzungen.