1. Die Beschwerdeführerin reichte dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) am 19. Januar 2018 einen Projektbeschrieb für die Überarbeitung ihrer Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) ein. Dieser sah nebst Eigenleistungen im Wert von CHF 10'000.– die Vergabe von Ingenieurarbeiten im Betrag von CHF 30'000.– vor. Beigelegt war der Ingenieurvertrag vom 12. Januar 2018, welcher ein Kostendach von CHF 30'000.– festlegt. Die Beschwerdeführerin ersuchte das AWA um Genehmigung des Projekts und um eine Beitragszusicherung.