3. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt H.________, eingeschrieben - Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, im Haus - Gemeinde Niederried bei Interlaken, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat