Es ist nicht erkennbar und wird von den Beschwerdeführenden auch nicht konkret dargelegt, weshalb in der zweiten Etappe eine Verlegung der Leitungen im Uferweg-Trassee aufgrund der ersten Etappe nicht mehr möglich sein sollte. Da die erste Etappe unabhängig von einer Realisierung der zweiten Etappe realisiert wird, kann hinsichtlich der ersten Etappe nicht von einer Verschwendung von Steuergeldern bzw. Subventionen gesprochen werden, zumal sich gemäss Stellungnahme des Projektverfassers vom 12. Januar 202315 eine geringfügige Kapazitätsreduktion hinsichtlich der Abwasserentsorgungsanlagen der ersten Etappe nur unbedeutend auf die Kosten der ersten Etappe auswirken würde, was vom AWA in