e) Die Beschwerdeführenden machen zudem geltend, wegen der ersten Etappe werde eine Ausgangslage geschaffen, die zwangsläufig zu einer völlig unverantwortlichen Verschwendung von Steuergeldern bzw. Subventionen aufgrund von Mehrspurigkeiten und Ineffizienzen führen werde. Es werde weder die Abwasser-Verbindungsleitung noch die Notwasser-Verbindungslei- tung in das Uferweg-Trassee integriert.