Sie machen dazu zunächst geltend, die Konstruktion des Pumpwerks Gryt sehe eine Zuleitung des Abwassers mittels Spülbohrung unter der Kantonsstrasse hindurch von Nordosten her vor, womit die Linienführung der zweiten Etappe durch die Landwirtschaftszone mit ihren Parzellen präjudiziert werde.