h) Demzufolge ist davon auszugehen, dass die erste Etappe ohnehin gebaut wird, unabhängig von der Realisierung der zweiten Etappe. Dies und die entsprechenden Umstände werden durch das AWA in seiner Stellungnahme vom 16. Januar 2023 bestätigt. Was die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2023 dagegen einwenden, überzeugt nicht. So wiederholen sie ihre falsche Annahme, bereits in der ersten Etappe sei die Spülbohrung unter der Kantonstrasse vorgesehen, obwohl sie zur zweiten Etappe gehöre (siehe hinten Erwägung 3.c). Zudem erachten sie für die zweite Etappe nur eine Linienführung im Trassee des Uferwegs am See entlang als RPG12-konform.