g) Gemäss Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 12. Januar 2023 benötigt schliesslich auch die BKW, die ein Kabelschutzrohr in die Leitungsgräben der ersten und zweiten Etappe verlegen will, die erste Etappe unabhängig von der zweiten Etappe. Auch der Projektverfasser bestätigt in seiner Stellungnahme vom 12. Januar 2023, dass die erste Etappe von der BKW ohne die zweite Etappe in Betrieb genommen werden kann und somit für sich alleine funktioniert.