Die Stimmberechtigten der Beschwerdegegnerin haben sich am 2. Mai 2021 gegen einen Ausbau der ARA Oberried und für einen Beitritt zur ARA Region Interlaken entschieden.8 Für das Abwasser des Lake Resorts bedeutet dies, dass dieses nicht der ARA Oberried zugeführt werden kann, sondern mit einer Verbindungsleitung nach Niederried abgeleitet werden muss, von wo es anschliessend über die bestehende Kanalisation in die ARA Region Interlaken gelangt. Damit das Abwasser des Lake Resorts entsprechend entsorgt werden kann, muss die erste Etappe Niederried bis Gryt inklusive Pumpwerk Gryt-Resort realisiert werden.