Die vorgenommene Etappierung ist hier demnach dann zulässig, wenn die erste Etappe unabhängig von der zweiten Etappe realisiert wird, wenn also die erste Etappe auch dann genau gleich gebaut würde, wenn es keine zweite Etappe gäbe. In diesem Fall ist die erste Etappe nicht durch die zweite Etappe bedingt und es besteht diesbezüglich kein Koordinationsbedarf.