Zudem sei offensichtlich vorgesehen, die Spülbohrung unter der Kantonstrasse hindurch zum Pumpwerk Gryt bereits während der ersten Etappe zu erstellen. Dies gehe aus der Aktennotiz der Begehung vom 14. Januar 2022 hervor, in welcher der Ingenieur als Termin für diese Spülbohrung in Richtung Oberried den September 2022 nenne. Auch deswegen sei der Beschwerdeführer 1 als Eigentümer der Parzellen Nrn. A.________ und B.________ durch den Bau der ersten Etappe unmittelbar betroffen.