2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 2. September 2022 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 5. August 2022 sei aufzuheben. Die Sache sei an die Vorinstanz zurückzuweisen und diese anzuweisen, auf die Einsprache der Beschwerdeführenden vom 14. April 2022 einzutreten. Eventualiter sei der Gesamtentscheid vom 5. August 2022 aufzuheben, die Einsprache vom 14. April 2022 gutzuheissen und das Bauvorhaben respektive die Überbauungsordnung abzuweisen.