Die Überbauungsordnungen beider Etappen wurden gleichzeitig publiziert und öffentlich aufgelegt. Gegen die Überbauungsordnungen erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden am 14. April 2022 gemeinsam Einsprache. Nachdem der Gemeinderat der Beschwerdegegnerin die Überbauungsordnung der ersten Etappe am 28. Juni 2022 beschlossen und die Beschwerdegegnerin beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) am 18. Juli 2022 ein Gesuch um deren Genehmigung eingereicht hatte, genehmigte das AWA diese mit Gesamtentscheid vom 5. August 2022. Gleichzeitig trat das AWA auf die Einsprache der Beschwerdeführenden «vorliegend (1. Etappe)» nicht ein.