1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid des TBA vom 7. Juli 2022 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Safnern, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), per Mail - Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (TBA OIK III), per Mail, zur Kenntnis