Der umstrittene Eingriff in das Eigentum des Beschwerdeführers dient der Umgestaltung des Dorfbachs zwecks Hochwasserschutzes und Revitalisierung eines Gewässers. Der Wasserbauplan basiert auf umfangreichen Abklärungen von ausgewiesenen Fachleuten, die insbesondere im Technischen Bericht vom 17. Juni 2016 festgehalten sind. Sämtliche betroffenen Fachbehörden haben dem Vorhaben zugestimmt. Somit bestehen keine Zweifel, dass der Wasserbauplan und der damit verbundene Eigentumseingriff geeignet ist, das verfolgte Ziel des Hochwasserschutzes und der Gewässerrevitalisierung zu erreichen. Auch der Beschwerdeführer vermag nichts vorzubringen, was Zweifel an der Eignung wecken würde.