___ verlaufen. Bei der Variante gemäss heutigem Bachverlauf wäre die Bachstrecke auf der Parzelle Nr. F.________ mit knapp 200 m somit rund doppelt so lang wie bei der Variante gemäss Wasserbauplan. Dabei würde die Variante gemäss heutigem Bachverlauf unter Berücksichtigung des Gewässerraums nach unwidersprochen gebliebener Darstellung in der Vernehmlassung des TBA mit rund 1900 m2 auch fast doppelt so viel Fläche der Parzelle Nr. F.________ beanspruchen. Die Variante gemäss Wasserbauplan beansprucht rund 1100 m2.