___ als mit einer offenen Bachführung entlang der Haupt- und Talstrasse. Zudem werde auch die Zugänglichkeit zur Parzelle Nr. F.________ mit der vorgesehenen Linienführung weniger eingeschränkt, die Parzelle sei anders als mit einer Bachführung entlang der Haupt- und Talstrasse weiterhin von der Tal- wie 7/14 BVD 140/2022/23 auch von der Hauptstrasse zugänglich. Dies sei sowohl für die heutige Nutzung als Weideland als auch für eine allfällige spätere Überbauung von Vorteil.