Das TBA weist zudem darauf hin, dass eine Ausdolung des Dorfbachs auf seinem heutigen Verlauf zur Folge hätte, dass die Nutzungsmöglichkeiten auf der Parzelle Nr. F.________ deutlich mehr eingeschränkt würden, nämlich auf gut 1900 m2. Aus diesem Grund sei der neue Lauf des Dorfbachs so an die Grenze zu den angrenzenden Parzellen Nrn. A.________ und B.________ gelegt worden, dass der künftige Gewässerraum auf einer Seite auf die angrenzenden Parzellen ausgeschieden werden könne. Insgesamt führe dies mit einem Flächenbedarf von gut 1100 m2 zu einer geringeren Betroffenheit der Parzelle Nr. F.________ als mit einer offenen Bachführung entlang der Haupt- und Talstrasse.