b) Die Gemeinde und das TBA weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dem Beschwerdeführer sei an der Einspracheverhandlung vom 21. Juni 2018 der Vorschlag eines Bachverlaufs längs der Tal- und Hauptstrasse gemacht worden. Dieser Vorschlag habe der Beschwerdeführer jedoch verworfen, weshalb diese Variante nicht weiterverfolgt worden sei.