Durch die vorgesehene Linienführung werde die Bewirtschaftung in wesentlichem Mass verunmöglicht oder doch zumindest sehr erschwert. Zudem liege die Parzelle heute zwar in der Landwirtschaftszone. Da sie vollständig erschlossen sei und mitten im Dorf liege, könne sie aber ohne weiteres eingezont werden. Folglich werde mit der vorgesehenen Linienführung, die vom historischen Bachverlauf abweiche, auch eine zukünftige Überbauungsmöglichkeit im Falle einer Einzonung praktisch verunmöglicht.