Wasserführung für die (tatsächlich ausgeübte) landwirtschaftliche Nutzung mit sich bringen würde. Demzufolge sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Verbot der Eindolung nicht erfüllt, weshalb der Wasserbauplan im Bereich der Parzelle Nr. F.________ zu Recht einen ausgedolten Dorfbach mit offener Wasserführung vorsieht. 4. Bachverlauf