Der Beschwerdeführer legt auch nicht dar, dass dieses Land in der (jüngeren) Vergangenheit tatsächlich anders genutzt worden wäre oder eine andere Nutzung tatsächlich zur Diskussion stünde. Entscheidend ist jedoch, ob eine offene Wasserführung für die tatsächlich ausgeübte landwirtschaftliche Nutzung erhebliche Nachteile mit