In seiner Stellungnahme vom 2. Dezember 2022 macht der Beschwerdeführer zusätzlich geltend, es werde nicht berücksichtigt, dass dieses Weideland auch anders genutzt werden könne. Beim Anbau von Kulturen wie Mais oder Weizen werde die Benutzung ganz wesentlich beeinträchtigt. Damit bestätigt der Beschwerdeführer zunächst, dass dieses Land zurzeit nicht zum Anbau von Kulturen, sondern als Weideland genutzt wird. Der Beschwerdeführer legt auch nicht dar, dass dieses Land in der (jüngeren) Vergangenheit tatsächlich anders genutzt worden wäre oder eine andere Nutzung tatsächlich zur Diskussion stünde.