Eindolungen, sofern eine offene Wasserführung nicht möglich ist oder für die landwirtschaftliche Nutzung erheblich Nachteile mit sich bringt. Wie der von der Vorinstanz genehmigte Wasserbauplan beweist, ist vorliegend eine offene Wasserführung mit einem vernünftigen Kosten- Nutzen-Verhältnis möglich.13 Dies wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten.