Beim vorliegenden Wasserbauplan handelt es sich um ein grossräumiges Wasserbauvorhaben insbesondere zum Schutz eines Teils des Siedlungsbereichs von Safnern und nicht um eine Objektschutzmassnahme zugunsten der Parzelle Nr. F.________. Abgesehen davon weist das TBA in seiner Vernehmlassung vom 30. September 2022 zu Recht darauf hin, dass die Parzelle Nr. F.________ gemäss Ereigniskataster im Geoportal des Kantons Bern im Bereich der südwestlichen Grundstücksgrenze bis an die Fassaden der Gebäude Nrn. 2 und 2a zumindest vom Hochwasser vom 29. August 2007 betroffen war.