_ werde für das Projekt benötigt. Das TBA beantragt in seiner Vernehmlassung vom 30. September 2022 ebenfalls die Abweisung dieser Beschwerde. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2022 nahm der Beschwerdeführer zu diesen beiden Eingaben der Beschwerdegegnerin und des TBA Stellung. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten