auch entsprechend neu formuliert. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit zwei Schreiben vom 19. und 23. August 2022 zogen die beiden ehemaligen Einsprecher ihre Beschwerden zurück. Mit Verfügung vom 6. September 2022 schrieb das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren hinsichtlich dieser beiden Beschwerden als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Stellungnahme vom 29. September 2022 die Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers, soweit darauf einzutreten sei. Die Parzelle Safnern-Grundstück Nr. F.________ werde für das Projekt benötigt.