Vom 18. Januar bis 19. Februar 2018 lag der Wasserbauplan auf der Gemeindeverwaltung mit dem Hinweis auf das Recht der Einsprache öffentlich auf. Innert der Einsprachefrist erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache. Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Safnern beschloss den Wasserbauplan an ihrer Versammlung vom 5. Dezember 2018. Mit Gesamtentscheid vom 7. Juli 2022 genehmigte das TBA den Wasserbauplan und wies gleichzeitig unter anderem die unerledigte Einsprache des Beschwerdeführers als unbegründet ab. 2. Gegen den Gesamtentscheid des TBA erhoben am 8. August 2022 zwei ehemalige Einsprecher je Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Am