Um die Anforderungen an die Sichtweiten gemäss VSS SN 640 273a bei der Ausfahrt in die Kantonsstrasse einzuhalten, müsste sie am südlichen Ende circa fünf Meter vom Strassenrand zurückversetzt gebaut werden. Sie würde in diesem Bereich gegenüber der Südwestfassade der Liegenschaft G.________strasse 1.________ lediglich einen Abstand von einem halben Meter einhalten. Dies würde die Wohnhygiene im fraglichen Bereich stark beeinträchtigen. Am nördlichen Ende käme sie bis vor das Gebäude G.________strasse 2.________ zu stehen, weshalb die Ausfahrt zwischen den beiden Gebäuden wohl nicht mehr genutzt werden könnte und auch die Zugänglichkeit zu den Gebäuden erschwert würde.