b) Gemäss Erleichterungsantrag im LSP bestehen bei der Liegenschaft G.________strasse 1.________ beim Bau einer Lärmschutzwand Konflikte mit der Verkehrssicherheit, dem Denkmalschutz und der Zugänglichkeit. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens liess die BVD diese Fragen näher abklären. Dem Bericht des von der Vorinstanz beauftragten Ingenieurbüros lässt sich entnehmen, dass die fragliche Liegenschaft als Unterkunft für die Mitarbeitenden des landwirtschaftlichen Betriebs der Beschwerdeführenden dient und circa zehn Monate im Jahr bewohnt wird.