Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden am 31. Oktober 2022 und die Gemeinde Gampelen am 1. November 2022 Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen