Um die Lärmbelastung für die Anwohner aber so gering wie möglich zu halten, sollte man sich die Übernahme der Kosten für den Fenstereinbau oder zumindest einen Beitrag daran noch überlegen. Mit Verfügung vom 31. August 2022 stellte das Rechtsamt dem OIK III verschiedene Fragen zur Lärmsanierung der Liegenschaft der Beschwerdeführenden. Der OIK III reichte daraufhin am 17. Oktober 2022 einen ausführlichen Bericht ein. Anschliessend gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit zu Schlussbemerkungen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden am 31. Oktober 2022 und die Gemeinde Gampelen am 1. November 2022 Gebrauch.