3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In der Vernehmlassung vom 19. August 2022 beantragt der OIK III die Abweisung der Beschwerde. In ihrer Stellungnahme vom 29. August 2022 merkte die Gemeinde Gampelen an, dass sie für das Nichterstellen der Lärmschutzwand aus verkehrssicherheitstechnischen Aspekten Verständnis habe. Um die Lärmbelastung für die Anwohner aber so gering wie möglich zu halten, sollte man sich die Übernahme der Kosten für den Fenstereinbau oder zumindest einen Beitrag daran noch überlegen.