Zu den Gebäuden mit einer Grenzwertüberschreitung gehört die Liegenschaft G.________strasse 1.________ der Beschwerdeführenden an der Kantonsstrasse Nr. 153 in der Gemeinde Gampelen (Parzelle Nr. A.________), die sich in einer Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III befindet. Für diese Liegenschaft wurde für das Jahr 2036 eine 1/7 BVD 140/2022/20