Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sind somit erfüllt. Das Ziel der Geschwindigkeitsreduktion auf dem fraglichen Kantonsstrassenabschnitt, die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende, könnte mit einer Beschränkung auf die Nachtzeit (20:00 – 05:00 Uhr) nicht erreicht werden. Die meisten Ein- und Ausfahrten finden tagsüber und nicht in den Nachtstunden statt. Auch die Schulkinder nutzen die Kantonsstrasse auf ihrem Schulweg am Tag und nicht in der Nachtzeit. Selbst wenn auf die Beschwerden eingetreten werden könnte, müssten sie deshalb vollumfänglich abgewiesen werden. 4. Ergebnis und Kosten