Die Motorfahrzeugführerinnen und –führer müssen zwar eine Fahrzeitverlängerung von rund sechs Sekunden in Kauf nehmen, falls sie die ganze Strecke befahren. Aufgrund der überwiegend positiven Auswirkungen, wie etwa der Verringerung des Unfallrisikos und der Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder, ist die Temporeduktion allerdings klar als zumutbar zu beurteilen. Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sind somit erfüllt.