Was die Zweckmässigkeit betrifft, ist eine Signalisation der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h am zweckmässigsten, wenn diese ganzjährig umgesetzt wird. So kann eine dauerhafte Verbesserung der Sicherheit für den Langsamverkehr eine grössere Akzeptanz in der Bevölkerung und in Kombination mit baulichen Massnahmen die bessere Wahrnehmbarkeit der besonderen Sichtverhältnisse erreicht werden. Die Motorfahrzeugführerinnen und –führer müssen zwar eine Fahrzeitverlängerung von rund sechs Sekunden in Kauf nehmen, falls sie die ganze Strecke befahren.