b) Aufgrund einer Eingabe der F.________ liess das TBA OIK IV die Situation überprüfen und die nötigen Abklärungen für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit treffen. Beim Bericht des Ingenieurbüros B.________ vom Februar 2021 (nachfolgend Gutachten) handelt es sich um ein Gutachten im Sinn von Art. 32 Abs. 3 SVG i.V.m. Art. 108 Abs. 4 SSV. Geprüft wurde die Kantonsstrasse Nr. 23 im Gebiet Schweinbrunnen in den Gemeinden Huttwil und Dürrenroth. Er weist eine Länge von rund 680 m auf und befindet sich ausserorts westlich des Huttwilwaldes (Teilstrecke rund 520 m) sowie östlich des Ortszentrums Dürrenroth (Teilstrecke rund 160 m).