Jegliche Geschwindigkeitsveränderung sei für einen wirtschaftlichen Güterschwerverkehr negativ, verursache zusätzlichen Kraftstoffverbrauch und erzeuge zusätzliche Lärmbelästigung. Eine grobe Berechnung ergibt, dass die betroffene Wegstrecke von insgesamt rund 370 m bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h in rund 18 Sekunden, bei 60 km/h in rund 24 Sekunden zurückgelegt werden kann.