Diese Rechtsprechung bezieht sich auf private Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.12 Das Verwaltungsgericht tritt aber auch regelmässig auf die Beschwerde von Gewerbetreibenden ein, die ihren Betrieb an der von einer funktionellen Verkehrsbeschränkung betroffenen Strasse haben.13 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung könnten zudem Firmen, die im Transportgewerbe tätig sind oder eigene Waren transportieren, von Beschränkungen des Berufsverkehrs, wie beispielsweise einem Fahrverbot für Lastwagen in der näheren Umgebung, stärker als die Allgemeinheit betroffen sein.14 Das besondere Berührtsein allein genügt nicht zur Bejahung der Beschwerdelegitimation.