Wann die nächste Geschiebebewirtschaftung nötig sein wird, ist abhängig von Wetterereignissen und lässt sich daher nicht voraussagen. Auch die Beschwerdeführerin räumt letztlich selber ein, dass unter Umständen jederzeit eine (notfallmässige) Kiesentnahme erforderlich werden kann. Dass die Gemeinde Frutigen dabei Bewegungsspielraum und Platz für Zwischendeponien benötigt, wird von der Beschwerdeführerin ebenfalls nicht bestritten. Inwiefern der Platz trotzt den bestehenden alten Zwischenlagern der Beschwerdeführerin ausreichen würde, lässt sich im Voraus kaum beurteilen, da nicht klar ist, welche Kiesmengen im Falle eines ausserordentlichen Wetterereignisses anfallen.