Die Beschwerdeführerin hat ihr Verlängerungsgesuch für die Kiesentnahme am 8. September 2020 zurückgezogen. Somit wusste sie spätestens seit diesem Zeitpunkt, dass sie den ursprünglichen Zustand im Perimeter der Kiesentnahme würde wiederherstellen müssen, wobei sie damit rechnen musste, dass sie die entsprechenden Massnahmen grundsätzlich bereits auf Ende Jahr würde vornehmen müssen. Sie hatte folglich fast vier Monate Zeit, die entsprechende Planung und Vorbereitung in die Wege zu leiten. Dabei konnte sie auch die letzte Kiesentnahme, die sie nicht Ende 2020, sondern bereits im Herbst 2020 vorgenommen hat, in diese Planung miteinbeziehen.