Mit Schreiben vom 22. September 2020 hat das TBA OIK I die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit Beendigung der Kiesentnahmebewilligung per 31. Dezember 2020 das Terrain im Perimetergebiet wiederherstellen müsse. Frühzeitig vor Ablauf der Kiesentnahmebewilligung würden dazu konkrete Angaben mitgeteilt. Anlässlich eines Gesprächs vom 9. Dezember 2020 zwischen der Beschwerdeführerin und dem TBA OIK I wurde vereinbart, 3/7 BVD 140/2021/2